AGB
 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Vertragspartnern für Lieferungen und Leistungen sowie Dienstleistungen von und an InTime Services GmbH. Bei ständiger Geschäftsverbindung mit Kaufleuten gelten sie auch für alle nachfolgenden Geschäfte.

1.2. Abweichende Leistungs-, Lieferungs- und Einkaufsbedingungen der Vertragspartner sind nur dann gültig, wenn InTime Media Services GmbH diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertrag

2.1. Alle von InTime Services GmbH abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von InTime Services GmbH bzw. der Ausführung des Auftrags durch InTime Services GmbH zustande.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung von InTime Media Services GmbH. Alle genannten Preise sind Netto-Preise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2. Rechnungen sind rein netto sofort nach Erhalt zu bezahlen.

3.3. Bei Rechnungsstellung gegenüber Auftraggebern aus der EG verwendet InTime Services GmbH die vom Auftraggeber genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Auftraggeber für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen InTime Media Services GmbH geltend gemacht werden kann.

3.4. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind in den Angeboten von InTime Services GmbH nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

3.5. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind vom Vertragspartner Verzugszinsen oder Stundungszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

3.6. Bei Dienst- und Werkverträgen ist InTime Media Services GmbH berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

3.7. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Vertragspartner nur befugt, wenn und insoweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.8. Porti im Namen und für Rechnung des Kunden sind durchlaufende Posten und unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Porto für die Postauflieferung von Werbesendungen ist vom Vertragspartner im voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Zahlungseingang / unwiderrufener Gutschrift eingereichter Scheck besteht seitens InTime Media Services GmbH keine Verpflichtung zur Postauflieferung. Sofern die Vorauszahlung für Porto verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszwecks eingeht, verschiebt sich ein bestätigter Auflieferungstermin zumindest um die Dauer des verspäteten Eingangs der Zahlung.

4. Dienstleistung

4.1. Die Leistungsverträge sind für beide Vertragspartner verbindlich und gelten vorerst unbefristet. Die Kündigungsfrist zu den Verträgen beträgt 6 Monate zum Jahresende, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, Regelungen abgelaufen, oder nicht eindeutig, unklar sind.

4.2. Über Inhalte dieser Verträge sind beide Vertragspartner gegenüber Dritten zum Stillschweigen verpflichtet. Alle geschäftsinternen und innerbetrieblichen Vorgänge sowie Firmendaten des Auftraggebers , die dem Auftragnehmer durch die Bearbeitung der Adress- und Abonnementdaten bzw. durch seine Tätigkeit beim Auftraggeber bekannt werden oder die dem Auftragnehmer in Beratungsgesprächen offengelegt werden, unterliegen der strengsten Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht und werden gegenüber dem Zugang durch Dritte geschützt. Der Auftragnehmer wird aufgrund seiner Aufgabenstellung auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet. Der Auftragnehmer erklärt, hinreichend über die auferlegten Pflichten nach § 5 BDSG und die Folgen Ihrer Verletzung unterrichtet zu sein.

4.3. Alle firmeninternen Unterlagen des Auftraggebers sind bei Vertragsauflösung an diesen zu übergeben. Die Regelungen im §4.1. Absatz 3 dieser AGB bleiben auch bei Ende des Vertragsverhältnisses bestehen; eine Nichteinhaltung durch die InTime Services GmbH kann zu einer Schadensersatzforderung durch den Auftraggeber in Hohe des Auftragswertes führen.

4.4. Die Leistungsverträge werden nur im Zusammenhang mit der Einhaltung dieser AGB der  InTime Media Services GmbH Gültigkeit besitzen. Weitere Leistungsangebote können in einem zusätzlichen Angebot erfolgen und werden auch in zusätzlichen Leistungsverträgen vereinbart.

5. Lieferung und Versand

5.1. Die Lieferungen werden in der Reihenfolge des Auftragseingangs bearbeitet. Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von InTime Media Services GmbH. Als Liefertermin gilt der Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Institution.

5.2. Besondere Terminwünsche sowie Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung und werden nur durch schriftliche Bestätigung von InTime Media Services GmbH verbindlich. InTime Services GmbH ist nicht verpflichtet, das zur Weiterverarbeitung überlassene Werbematerial daraufhin zu überprüfen, dieses zu einem bestimmten Termin den Empfängern zugestellt sein muss.

5.3. Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und sonstigen von InTime Media Services GmbH nicht zu vertretenden Liefer- und Erfüllungsstörungen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen auch innerhalb eines Lieferverzugs angemessen. InTime Media Services GmbH haftet nicht für Verzögerungen auf dem Postweg und dem Transport.

5.4. Änderungen des Auftrags oder verspätete Lieferung von Material durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten, welche die Lieferfrist beeinflussen, machen Terminvereinbarungen hinfällig und verlängern die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang. Für sich daraus ergebende Erschwernisse kann InTime Media Services GmbH einen angemessenen Mehrpreis verlangen.

5.5. Im Falle eines Lieferverzugs oder Leistungsunvermögens durch InTime Services GmbH ist der Vertragspartner nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Leistungsverzögerung oder das Leistungsunvermögen seitens InTime Media Services GmbH auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

5.6. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Mit der Postauflieferung / Versandaufgabe erfüllt InTime Media Services GmbH seine Lieferverpflichtung. InTime Media Services GmbH wählt insoweit die jeweils günstigste Versandart, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6. Pfandrecht und Abtretung

6.1. An allen Waren oder sonstigen Sachen, die ein Vertragspartner an InTime Media Services GmbH liefert oder aus einem sonstigen Rechtsgrund InTime Media Services GmbH übergibt, erwirbt InTime Media Services GmbH zur Sicherung aller Forderungen, die ihr aus dem Rechtsverhältnis zu dem Vertragspartner zustehen, das Pfandrecht gem. § 1204 ff. BGB, soweit es sich nicht um streitige Forderungen aus früheren Vertragsverhältnissen handelt. An Adressenlisten, die im Eigentum des Vertragspartners stehen, erwirbt InTime Media Services GmbH ein Nutzungspfandrecht zum Zwecke der entgeltlichen Vermietung an Dritte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2. Die Abtretung von Forderungen gegen InTime Media Services GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung on InTime Services GmbH.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Beanstandungen wegen unvollständiger und mangelhafter Lieferung oder Erfüllung (Schlechterfüllung) müssen InTime Services GmbH unverzüglich - spätestens sieben Tage nach Ablieferung - angezeigt werden, soweit sie durch zumutbare Untersuchung feststellbar sind, wenn der Kauf für beide Teile eine Handelsgeschäft ist. Dies gilt nicht, wenn die Mängel nicht offensichtlich sind.

7.2. Beanstandungen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Beim Auftreten verdeckter Mängel ist eine begonnene Verarbeitung der Ware sofort einzustellen. Verarbeitet der Vertragspartner die Ware trotz der entdeckten Mängel weiter, so gilt die Ware als genehmigt.

7.3. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung hat InTime Services GmbH nach ihrer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Vertragspartner kann Herasetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist. Macht der Vertragspartner in diesem fall von seinem Recht auf Rücktritt oder Preisminderung keinen Gebrauch, so kann InTime Media Services GmbH ihrerseits vom Vertrag zurücktreten.

7.4. Schadensersatzansprüche gegen InTime Media Services GmbH können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von InTime Media Services GmbH verursacht wurde. Weitergehende Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind ausgeschlossen.

7.5. Eine Schadensersatzhaftung von InTime Media Services GmbH aus einem Vertrag mit Kaufleuten ist auf den Schadensbetrag beschränkt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Folge der Pflichtverletzung für InTime Media Services GmbH erkennbar war.

8. Urheberrechte

8.1. InTime Services GmbH behält alle Urheberrechte an den vor ihr entwickelten Ideen, Konzeptionen, Texten, Entwürfen, Skizzen, Filmen, EDV-Programmen, Reinzeichnungen usw.

8.2. Von InTime Services GmbH oder im Auftrag von InTime Media Services GmbH hergestellte Druckplatten, Kopiervorlagen auf Film, Stanzformen und dergleichen bleiben das Eigentum von InTime Services GmbH, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

8.3. Der Vertragspartner haftet dafür, dass von ihm gelieferte Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritten unterliegen. Der Vertragspartner haftet ferner dafür, dass der Inhalt der Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. In allen Fällen stellt der Vertragspartner InTime Services GmbH von Ansprüchen Dritter frei.

8.4. Von InTime Services GmbH hergestellte Werbemittel sind ausschließlich für den jeweiligen Vertragspartner bestimmt. InTime Services GmbH kann jedoch auf eigene Kosten weitere Exemplare in angemessenem Umfang für Zwecke der Eigenwerbung oder zur Teilnahme an Wettbewerben herstellen und verbreiten, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

8.5. Das Eigentums- und Urheberrecht an allen von InTime Media Services GmbH zur Verfügung gestellten EDV-Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen verbleibt bei InTime Services GmbH. Der Vertragspartner verpflichtet sich, solche Programme und die dazugehörigen Dokumentationen weder zu kopieren noch sie Dritten zugänglich zu machen.

II. Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht: Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen InTime Media Services GmbH und Vertragspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das internationale Kaufrecht findet keine Anwendung.

2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Gräfelfing.

3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und InTime Services GmbH ist München, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

III. Zusätzliche Geschäftsbedingungen bei der Auftragsdatenverarbeitung für den Vertragspartner (Auftraggeber) durch in (Auftragnehmer)

1. Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Weisungsbefugnis.

1.1. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der im Rahmen des Auftragsverhältnisses durchgeführten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch InTime Media Services GmbH im Hinblick auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.

1.2. InTime Services GmbH verarbeit als Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der speziellen Einzelanweisungen des Auftraggebers.

1.3. Die Weisungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. In begründeten Eilfällen können durch bevollmächtigte Personen des Auftraggebers Weisungen auch mündlich erteilt werden. Diese bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.

1.4. Der Auftraggeber hat bei der Feststellung von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die er insbesondere bei der Prüfung von Ergebnissen feststellt, InTime Media Services GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

2. Rechte und Pflichten von InTime Media Services GmbH als Auftragnehmer

2.1. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes ist InTime Media Services GmbH zur Durchführung aller technisch erforderlichen Verarbeitung und Nutzung der Daten berechtigt, soweit die Vorarbeitung nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt. Hierzu gehören zum Beispiel das Duplizieren von Beständen für die Verlustsicherung, das Anlegen von Log-Files, Zwischendateien und Arbeitsbereichen. Darüber hinaus ist InTime Media Services GmbH zur Bereinigung von technisch bedingten Fehlern berechtigt, über die InTime Media Services GmbH den Auftraggeber entsprechend zu informieren hat.

2.2. Zu einer Löschung von Daten oder einer Vernichtung von Datenträgern ist InTime Media Services GmbH nur auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers berechtigt.

2.3. Ist InTime Services GmbH der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen das Bundesdatenschutzgesetzt oder andere Vorschriften über den Datenschutz verstößt, weit InTime Services GmbH den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Auch bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers wird dieser von InTime Media Services GmbH unverzüglich informiert.

2.4. Werden bei einer Untersuchung dieser Vorfälle Störungen festgestellt, die zu Änderungen des Verfahrablaufs führen, ist die entsprechende Verfahrensänderung vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber schriftlich abzustimmen. Sie darf nur in begründeten Ausnahmefällen von InTime Services GmbH ohne dessen schriftliche Einwilligung vollzogen werden. Die in diesen Fällen mündlich oder fernmündlich erteilte Einwilligung ist vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

2.5. InTime Services GmbH ist berechtigt, die Durchführung einer entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Eine materiellrechtliche Prüfung führt InTime Media Services GmbH nicht durch.

3. Datengeheimnis / Geheimhaltung

3.1. InTime Services GmbH verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag des Auftraggebers, das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu wahren. InTime Services GmbH wird bei der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich Beschäftigte einsetzen, die gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. InTime Services GmbH wirkt bei der Auswahl und dem Einsatz seiner Mitarbeiter darauf hin, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.

3.2. InTime Services GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln.

4. Rechte des Betroffenen

4.1. Die Recht der durch die Auftragsdatenverarbeitung bei InTime Services GmbH betroffenen Personen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Rechte:

a) Widerspruch gegen die Nutzung oder Übermittlung der Daten zum Zweck der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 3 BDSG

b) Benachrichtigung des Betroffenen gemäß § 33 BDSG

c) Auskunft an den Betroffenen gemäß § 34 BDSG

d) Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten gemäß § 36 BDSG

4.2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Wahrung dieser Rechte.

4.3. InTime Services GmbH ist berechtigt, Benachrichtigungen, Widersprüche und Auskunftsersuchen sowie Berichtigungen, Löschungen und Sperrungen, soweit sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig sind, selbständig zu bearbeiten.

4.4. Hierfür stellt InTime Media Services GmbH dem Auftraggeber eine Widerspruchsdatei zur Verfügung, um die Widersprüche gemäß den §§ 28, 29 BDSG speichern und berücksichtigen zu können. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Schadenersatz

5.1. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.

5.2. Soweit der Auftraggeber zum Augleich eines Schadens gegenüber dem Betroffenen verpflichtet ist, kann er nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch InTime Services GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen Schadenersatz von InTime Media Services GmbH verlangen.

6. Auftragskontrolle

6.1. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Absprache mit InTime Services GmbH, die in Nr. 8 der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehenen Auftragskontrolle zur Gewährleistung der weisungsgemäßen Auftragsdatenverarbeitung durchzuführen oder durchführen zu lassen.

6.2. Der Auftraggeber hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch InTime Services GmbH in deren Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Stichprobenkontrollen sind regelmäßig spätestens 24 Stunden vorher anzumelden.

7. Aufbewahrung der Daten / Verpflichtungen nach Vertragsende

7.1. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses bewahrt InTime Services GmbH regelmäßig die Daten für den Auftraggeber auf.

7.2. Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses verpflichtet sich InTime Services GmbH alle ihr mit dem Auftrag übergebenen Unterlagen zurückzugeben bzw. den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen.

7.3. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch InTime Media Services GmbH entsprechend der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. InTime Services GmbH kann sie jedoch zu ihrer Entlastung auch dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.

7.4. InTime Services GmbH wird im Regressfall dem Auftraggeber auch nach Vertragsende die vorhandenen Dokumentationen zur Führung des Entlastungsbeweises nach § 6 BDSG überlassen.

7.5. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses Stillschweigen über die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Daten zu wahren.

8. Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

8.1. InTime Services GmbH beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchführung und gewährleistet die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Arbeiten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

8.2. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe des Auftragsverhältnisses entsprechen einer technischen und organisatorischen Weiterentwicklung im Beriech von InTime Media Services GmbH fortgeschrieben werden.

8.3. Werden Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen vorgenommen, sind diese zunächst mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftraggeber muss vor Durchführung der Änderungen diesen zustimmen. Die Änderungen sind schriftlich zu fixieren und werden Vertragsbestandteil.

8.4. InTime Services GmbH verpflichtet sich zur vollständigen Protokollierung der Systemleistungen. Unzulässige oder fehlende Protokollierungen sind bei Auslieferung der Ergebnisse schriftlich zu begründen.



InTime Media Services GmbH
Stand 1. Januar 2006
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