I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden
Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit
Vertragspartnern für Lieferungen und Leistungen
sowie Dienstleistungen von und an InTime Services
GmbH. Bei ständiger Geschäftsverbindung mit Kaufleuten
gelten sie auch für alle nachfolgenden Geschäfte.
1.2. Abweichende Leistungs-,
Lieferungs- und Einkaufsbedingungen der Vertragspartner
sind nur dann gültig, wenn InTime Media Services GmbH
diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt
hat.
2. Vertrag
2.1. Alle von InTime
Services GmbH abgegebenen Angebote sind freibleibend
und unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt
erst mit der Auftragsbestätigung von InTime Services
GmbH bzw. der Ausführung des Auftrags durch InTime
Services GmbH zustande.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise ergeben
sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der
Auftragsbestätigung von InTime Media Services GmbH. Alle
genannten Preise sind Netto-Preise, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2. Rechnungen sind
rein netto sofort nach Erhalt zu bezahlen.
3.3. Bei Rechnungsstellung
gegenüber Auftraggebern aus der EG verwendet InTime
Services GmbH die vom Auftraggeber genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der
Auftraggeber für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden
gegen InTime Media Services GmbH geltend gemacht werden
kann.
3.4. Verpackung, Versandspesen,
Transportversicherung, Zollgebühren und die gesetzliche
Mehrwertsteuer sind in den Angeboten von InTime
Services GmbH nicht enthalten und werden gesondert
berechnet.
3.5. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung sind vom Vertragspartner Verzugszinsen
oder Stundungszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz
der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
3.6. Bei Dienst- und
Werkverträgen ist InTime Media Services GmbH berechtigt,
angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
3.7. Zur Aufrechnung
mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von
Zahlungen ist der Vertragspartner nur befugt, wenn
und insoweit seine Forderungen unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
3.8. Porti im Namen
und für Rechnung des Kunden sind durchlaufende Posten
und unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das Porto für die Postauflieferung von Werbesendungen
ist vom Vertragspartner im voraus auf Anforderung
zu bezahlen. Vor Zahlungseingang / unwiderrufener
Gutschrift eingereichter Scheck besteht seitens
InTime Media Services GmbH keine Verpflichtung zur Postauflieferung.
Sofern die Vorauszahlung für Porto verspätet oder
ohne Angabe des Verwendungszwecks eingeht, verschiebt
sich ein bestätigter Auflieferungstermin zumindest
um die Dauer des verspäteten Eingangs der Zahlung.
4. Dienstleistung
4.1. Die Leistungsverträge
sind für beide Vertragspartner verbindlich und gelten
vorerst unbefristet. Die Kündigungsfrist zu den
Verträgen beträgt 6 Monate zum Jahresende, soweit
vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, Regelungen
abgelaufen, oder nicht eindeutig, unklar sind.
4.2. Über Inhalte dieser
Verträge sind beide Vertragspartner gegenüber Dritten
zum Stillschweigen verpflichtet. Alle geschäftsinternen
und innerbetrieblichen Vorgänge sowie Firmendaten
des Auftraggebers , die dem Auftragnehmer durch
die Bearbeitung der Adress- und Abonnementdaten
bzw. durch seine Tätigkeit beim Auftraggeber bekannt
werden oder die dem Auftragnehmer in Beratungsgesprächen
offengelegt werden, unterliegen der strengsten Geheimhaltungs-
und Sorgfaltspflicht und werden gegenüber dem Zugang
durch Dritte geschützt. Der Auftragnehmer wird aufgrund
seiner Aufgabenstellung auf die Wahrung des Datengeheimnisses
nach § 5 BDSG verpflichtet. Der Auftragnehmer erklärt,
hinreichend über die auferlegten Pflichten nach
§ 5 BDSG und die Folgen Ihrer Verletzung unterrichtet
zu sein.
4.3. Alle firmeninternen
Unterlagen des Auftraggebers sind bei Vertragsauflösung
an diesen zu übergeben. Die Regelungen im §4.1.
Absatz 3 dieser AGB bleiben auch bei Ende des Vertragsverhältnisses
bestehen; eine Nichteinhaltung durch die InTime
Services GmbH kann zu einer Schadensersatzforderung
durch den Auftraggeber in Hohe des Auftragswertes
führen.
4.4. Die Leistungsverträge
werden nur im Zusammenhang mit der Einhaltung dieser
AGB der InTime Media Services GmbH Gültigkeit besitzen.
Weitere Leistungsangebote können in einem zusätzlichen
Angebot erfolgen und werden auch in zusätzlichen
Leistungsverträgen vereinbart.
5. Lieferung und Versand
5.1. Die Lieferungen
werden in der Reihenfolge des Auftragseingangs bearbeitet.
Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
von InTime Media Services GmbH. Als Liefertermin gilt
der Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte
Person oder Institution.
5.2. Besondere Terminwünsche
sowie Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen gesonderten
Vereinbarung und werden nur durch schriftliche Bestätigung
von InTime Media Services GmbH verbindlich. InTime Services
GmbH ist nicht verpflichtet, das zur Weiterverarbeitung
überlassene Werbematerial daraufhin zu überprüfen,
dieses zu einem bestimmten Termin den Empfängern
zugestellt sein muss.
5.3. Bei höherer Gewalt,
Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und sonstigen
von InTime Media Services GmbH nicht zu vertretenden Liefer-
und Erfüllungsstörungen verlängern sich vereinbarte
Lieferfristen auch innerhalb eines Lieferverzugs
angemessen. InTime Media Services GmbH haftet nicht für
Verzögerungen auf dem Postweg und dem Transport.
5.4. Änderungen des
Auftrags oder verspätete Lieferung von Material
durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten,
welche die Lieferfrist beeinflussen, machen Terminvereinbarungen
hinfällig und verlängern die vereinbarte Lieferfrist
in angemessenem Umfang. Für sich daraus ergebende
Erschwernisse kann InTime Media Services GmbH einen angemessenen
Mehrpreis verlangen.
5.5. Im Falle eines
Lieferverzugs oder Leistungsunvermögens durch InTime
Services GmbH ist der Vertragspartner nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei
Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, dass die Leistungsverzögerung oder das
Leistungsunvermögen seitens InTime Media Services GmbH
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
5.6. Der Versand erfolgt
stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die
der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die
Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Vertragspartner über. Mit der Postauflieferung /
Versandaufgabe erfüllt InTime Media Services GmbH seine
Lieferverpflichtung. InTime Media Services GmbH wählt
insoweit die jeweils günstigste Versandart, falls
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6. Pfandrecht und Abtretung
6.1. An allen Waren
oder sonstigen Sachen, die ein Vertragspartner an
InTime Media Services GmbH liefert oder aus einem sonstigen
Rechtsgrund InTime Media Services GmbH übergibt, erwirbt
InTime Media Services GmbH zur Sicherung aller Forderungen,
die ihr aus dem Rechtsverhältnis zu dem Vertragspartner
zustehen, das Pfandrecht gem. § 1204 ff. BGB, soweit
es sich nicht um streitige Forderungen aus früheren
Vertragsverhältnissen handelt. An Adressenlisten,
die im Eigentum des Vertragspartners stehen, erwirbt
InTime Media Services GmbH ein Nutzungspfandrecht zum
Zwecke der entgeltlichen Vermietung an Dritte, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2. Die Abtretung
von Forderungen gegen InTime Media Services GmbH bedarf
der schriftlichen Zustimmung on InTime Services
GmbH.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Beanstandungen
wegen unvollständiger und mangelhafter Lieferung
oder Erfüllung (Schlechterfüllung) müssen InTime
Services GmbH unverzüglich - spätestens sieben Tage
nach Ablieferung - angezeigt werden, soweit sie
durch zumutbare Untersuchung feststellbar sind,
wenn der Kauf für beide Teile eine Handelsgeschäft
ist. Dies gilt nicht, wenn die Mängel nicht offensichtlich
sind.
7.2. Beanstandungen
wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach
Entdeckung angezeigt werden. Beim Auftreten verdeckter
Mängel ist eine begonnene Verarbeitung der Ware
sofort einzustellen. Verarbeitet der Vertragspartner
die Ware trotz der entdeckten Mängel weiter, so
gilt die Ware als genehmigt.
7.3. Im Falle berechtigter
und rechtzeitiger Beanstandung hat InTime Services
GmbH nach ihrer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu
liefern. Der Vertragspartner kann Herasetzung der
Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen,
wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen oder
die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist. Macht
der Vertragspartner in diesem fall von seinem Recht
auf Rücktritt oder Preisminderung keinen Gebrauch,
so kann InTime Media Services GmbH ihrerseits vom Vertrag
zurücktreten.
7.4. Schadensersatzansprüche
gegen InTime Media Services GmbH können nur geltend gemacht
werden, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von InTime Media Services GmbH verursacht
wurde. Weitergehende Schadensersatzansprüche, mit
Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften, sind ausgeschlossen.
7.5. Eine Schadensersatzhaftung
von InTime Media Services GmbH aus einem Vertrag mit Kaufleuten
ist auf den Schadensbetrag beschränkt, der zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses als Folge der Pflichtverletzung
für InTime Media Services GmbH erkennbar war.
8. Urheberrechte
8.1. InTime Services
GmbH behält alle Urheberrechte an den vor ihr entwickelten
Ideen, Konzeptionen, Texten, Entwürfen, Skizzen,
Filmen, EDV-Programmen, Reinzeichnungen usw.
8.2. Von InTime Services
GmbH oder im Auftrag von InTime Media Services GmbH hergestellte
Druckplatten, Kopiervorlagen auf Film, Stanzformen
und dergleichen bleiben das Eigentum von InTime
Services GmbH, auch wenn sie gesondert in Rechnung
gestellt werden.
8.3. Der Vertragspartner
haftet dafür, dass von ihm gelieferte Druckvorlagen
nicht Urheberrechten Dritten unterliegen. Der Vertragspartner
haftet ferner dafür, dass der Inhalt der Druckvorlagen
nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. In
allen Fällen stellt der Vertragspartner InTime Services
GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
8.4. Von InTime Services
GmbH hergestellte Werbemittel sind ausschließlich
für den jeweiligen Vertragspartner bestimmt. InTime
Services GmbH kann jedoch auf eigene Kosten weitere
Exemplare in angemessenem Umfang für Zwecke der
Eigenwerbung oder zur Teilnahme an Wettbewerben
herstellen und verbreiten, wenn nicht ausdrücklich
anderes vereinbart wird.
8.5. Das Eigentums-
und Urheberrecht an allen von InTime Media Services GmbH
zur Verfügung gestellten EDV-Programmen und den
dazugehörigen Dokumentationen verbleibt bei InTime
Services GmbH. Der Vertragspartner verpflichtet
sich, solche Programme und die dazugehörigen Dokumentationen
weder zu kopieren noch sie Dritten zugänglich zu
machen.
II. Sonstige Bestimmungen
1. Anwendbares Recht: Auf sämtliche Rechtsbeziehungen
zwischen InTime Media Services GmbH und Vertragspartner
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Das internationale Kaufrecht
findet keine Anwendung.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Gräfelfing.
3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und InTime Services
GmbH ist München, sofern nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen.
III. Zusätzliche Geschäftsbedingungen bei der Auftragsdatenverarbeitung
für den Vertragspartner (Auftraggeber) durch in (Auftragnehmer)
1. Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der
Datenverarbeitung und Weisungsbefugnis.
1.1. Der Auftraggeber
ist allein verantwortlich für die Beurteilung der
rechtlichen Zulässigkeit der im Rahmen des Auftragsverhältnisses
durchgeführten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten durch InTime Media Services GmbH im Hinblick auf
die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und
anderer Vorschriften über den Datenschutz.
1.2. InTime Services
GmbH verarbeit als Auftragnehmer die personenbezogenen
Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen
der vertraglichen Vereinbarungen und der speziellen
Einzelanweisungen des Auftraggebers.
1.3. Die Weisungen
des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. In begründeten
Eilfällen können durch bevollmächtigte Personen
des Auftraggebers Weisungen auch mündlich erteilt
werden. Diese bedürfen der unverzüglichen schriftlichen
Bestätigung.
1.4. Der Auftraggeber
hat bei der Feststellung von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten,
die er insbesondere bei der Prüfung von Ergebnissen
feststellt, InTime Media Services GmbH unverzüglich schriftlich
zu informieren.
2. Rechte und Pflichten von InTime Media Services GmbH als
Auftragnehmer
2.1. Im Rahmen des
Vertragsgegenstandes ist InTime Media Services GmbH zur
Durchführung aller technisch erforderlichen Verarbeitung
und Nutzung der Daten berechtigt, soweit die Vorarbeitung
nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt.
Hierzu gehören zum Beispiel das Duplizieren von
Beständen für die Verlustsicherung, das Anlegen
von Log-Files, Zwischendateien und Arbeitsbereichen.
Darüber hinaus ist InTime Media Services GmbH zur Bereinigung
von technisch bedingten Fehlern berechtigt, über
die InTime Media Services GmbH den Auftraggeber entsprechend
zu informieren hat.
2.2. Zu einer Löschung
von Daten oder einer Vernichtung von Datenträgern
ist InTime Media Services GmbH nur auf schriftliche Anweisung
des Auftraggebers berechtigt.
2.3. Ist InTime Services
GmbH der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers
gegen das Bundesdatenschutzgesetzt oder andere Vorschriften
über den Datenschutz verstößt, weit InTime Services
GmbH den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Auch
bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen
oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten des Auftraggebers wird
dieser von InTime Media Services GmbH unverzüglich informiert.
2.4. Werden bei einer
Untersuchung dieser Vorfälle Störungen festgestellt,
die zu Änderungen des Verfahrablaufs führen, ist
die entsprechende Verfahrensänderung vor ihrer Durchführung
mit dem Auftraggeber schriftlich abzustimmen. Sie
darf nur in begründeten Ausnahmefällen von InTime
Services GmbH ohne dessen schriftliche Einwilligung
vollzogen werden. Die in diesen Fällen mündlich
oder fernmündlich erteilte Einwilligung ist vom
Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
2.5. InTime Services
GmbH ist berechtigt, die Durchführung einer entsprechenden
Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den
Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder
geändert wird. Eine materiellrechtliche Prüfung
führt InTime Media Services GmbH nicht durch.
3. Datengeheimnis / Geheimhaltung
3.1. InTime Services
GmbH verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten im Auftrag des Auftraggebers,
das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu wahren. InTime
Services GmbH wird bei der Verarbeitung und Nutzung
der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich
Beschäftigte einsetzen, die gemäß § 5 BDSG schriftlich
auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. InTime
Services GmbH wirkt bei der Auswahl und dem Einsatz
seiner Mitarbeiter darauf hin, dass diese die gesetzlichen
Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die
aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen
nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
3.2. InTime Services
GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, alle
im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse
von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich
zu behandeln.
4. Rechte des Betroffenen
4.1. Die Recht der
durch die Auftragsdatenverarbeitung bei InTime Services
GmbH betroffenen Personen sind gegenüber dem Auftraggeber
geltend zu machen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Rechte:
a) Widerspruch gegen die Nutzung oder Übermittlung
der Daten zum Zweck der Werbung oder der Markt-
und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 3 BDSG
b) Benachrichtigung des Betroffenen gemäß § 33 BDSG
c) Auskunft an den Betroffenen gemäß § 34 BDSG
d) Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten gemäß
§ 36 BDSG
4.2. Der Auftraggeber
ist verantwortlich für die Wahrung dieser Rechte.
4.3. InTime Services
GmbH ist berechtigt, Benachrichtigungen, Widersprüche
und Auskunftsersuchen sowie Berichtigungen, Löschungen
und Sperrungen, soweit sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz
zulässig sind, selbständig zu bearbeiten.
4.4. Hierfür stellt
InTime Media Services GmbH dem Auftraggeber eine Widerspruchsdatei
zur Verfügung, um die Widersprüche gemäß den §§
28, 29 BDSG speichern und berücksichtigen zu können.
Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
5. Schadenersatz
5.1. Für den Ersatz
von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach
dem Bundesdatenschutzgesetz oder anderen Vorschriften
über den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen
Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen des Auftragsverhältnisses
erleidet, ist der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen
verantwortlich.
5.2. Soweit der Auftraggeber
zum Augleich eines Schadens gegenüber dem Betroffenen
verpflichtet ist, kann er nur bei Vorliegen von
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch InTime
Services GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen Schadenersatz
von InTime Media Services GmbH verlangen.
6. Auftragskontrolle
6.1. Der Auftraggeber
hat das Recht, nach Absprache mit InTime Services
GmbH, die in Nr. 8 der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehenen
Auftragskontrolle zur Gewährleistung der weisungsgemäßen
Auftragsdatenverarbeitung durchzuführen oder durchführen
zu lassen.
6.2. Der Auftraggeber
hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen
von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch InTime
Services GmbH in deren Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
Stichprobenkontrollen sind regelmäßig spätestens
24 Stunden vorher anzumelden.
7. Aufbewahrung der Daten / Verpflichtungen nach Vertragsende
7.1. Während der Dauer
des Vertragsverhältnisses bewahrt InTime Services
GmbH regelmäßig die Daten für den Auftraggeber auf.
7.2. Bei Beendigung
des Auftragsverhältnisses verpflichtet sich InTime
Services GmbH alle ihr mit dem Auftrag übergebenen
Unterlagen zurückzugeben bzw. den Nachweis der ordnungsgemäßen
Vernichtung zu führen.
7.3. Dokumentationen,
die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung
dienen, sind durch InTime Media Services GmbH entsprechend
der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen
über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. InTime
Services GmbH kann sie jedoch zu ihrer Entlastung
auch dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.
7.4. InTime Services
GmbH wird im Regressfall dem Auftraggeber auch nach
Vertragsende die vorhandenen Dokumentationen zur
Führung des Entlastungsbeweises nach § 6 BDSG überlassen.
7.5. Die Vertragsparteien
sind verpflichtet, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses
Stillschweigen über die ihnen im Zusammenhang mit
dem Auftrag bekannt gewordenen Daten zu wahren.
8. Festlegung der technischen und organisatorischen
Maßnahmen
8.1. InTime Services
GmbH beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchführung
und gewährleistet die im Rahmen der ordnungsgemäßen
Abwicklung der Arbeiten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
8.2. Die technischen
und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe
des Auftragsverhältnisses entsprechen einer technischen
und organisatorischen Weiterentwicklung im Beriech
von InTime Media Services GmbH fortgeschrieben werden.
8.3. Werden Änderungen
der technischen und organisatorischen Maßnahmen
vorgenommen, sind diese zunächst mit dem Auftraggeber
abzustimmen. Der Auftraggeber muss vor Durchführung
der Änderungen diesen zustimmen. Die Änderungen
sind schriftlich zu fixieren und werden Vertragsbestandteil.
8.4. InTime Services
GmbH verpflichtet sich zur vollständigen Protokollierung
der Systemleistungen. Unzulässige oder fehlende
Protokollierungen sind bei Auslieferung der Ergebnisse
schriftlich zu begründen.
InTime Media Services GmbH
Stand 1. Januar 2006
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